Formen

Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG listet die Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Details zum Rechtsstatus stehen im jeweiligen Profil.

Versprechen nach Bereich

Vergleichbar sind nur Versprechen aus demselben Bereich. Jede Zeile nennt Profil, Versprechen, Ergebnis und die Evidenzstufe genau dieses Versprechens.

Herz & Gefäße

Schwangerschaft & Fruchtbarkeit

  • Calcium-L-methylfolatAktives Folat, das bei MTHFR-Genvariante besser wirkt als Folsäurenicht untersuchtgesund (Frauen im gebärfähigen Alter mit MTHFR 677TT) Keine Daten
  • Calcium-L-methylfolatHebt den Folatspiegel stärker als Folsäure, auch bei MTHFR 677TT (nur Marker)uneinheitlichgesund (Frauen im gebärfähigen Alter, teils mit MTHFR 677TT) Mensch, randomisiert
  • Calcium-L-methylfolatSchützt das Ungeborene ebenso gut vor Neuralrohrdefekten wie Folsäurenicht untersuchtgesund (Frauen mit Kinderwunsch) Keine Daten
  • Calcium-L-methylfolatVerhindert Fehlgeburten bei MTHFR-Variantenicht untersuchtPatienten: Frauen mit wiederholten Fehlgeburten Keine Daten
  • Folsäure (Pteroylmonoglutaminsäure)Schützt das Ungeborene vor NeuralrohrdefektenNutzen belegtgesund (Frauen mit Kinderwunsch, perikonzeptionell) Mensch, randomisiert

Zugelassene EU-Angaben

EU-Claim zugelassen Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gelten für den Nährstoff, nicht für eine bestimmte Form, und sind keine Evidenzstufe. Die Studienlage jeder Form steht in ihrem Profil.

  • „trägt zum Wachstum des mütterlichen Gewebes während der Schwangerschaft bei“

    Nährstoff
    Folat
    Rechtsgrundlage
    VO (EU) Nr. 432/2012[1]
  • „trägt zu einem normalen Homocystein-Stoffwechsel bei“

    Nährstoff
    Folat
    Rechtsgrundlage
    VO (EU) Nr. 432/2012[1]
  • „trägt zu einer normalen Blutbildung bei“

    Nährstoff
    Folat
    Rechtsgrundlage
    VO (EU) Nr. 432/2012[1]

Beziehungen

Aus den verwandten Substanzen der Profile, nur Profile, die es in der Bibliothek gibt.

Innerhalb der Gruppe

Quellen dieser Seite

  1. Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern. ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 1 (CELEX 32012R0432).

Automatisch aus den Profilen zusammengestellt. Die Bibliothek ersetzt keine ärztliche Beratung und enthält bewusst keine Dosierungen und keine Bezugsquellen. Jüngste Prüfung eines Profils dieser Gruppe: 2026-10-25.