Formen

Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG listet die Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Details zum Rechtsstatus stehen im jeweiligen Profil.

Versprechen nach Bereich

Vergleichbar sind nur Versprechen aus demselben Bereich. Jede Zeile nennt Profil, Versprechen, Ergebnis und die Evidenzstufe genau dieses Versprechens.

Schilddrüse

  • KaliumiodidFür eine gesunde Schilddrüseuneinheitlichgesund (leichter bis mäßiger Jodmangel, vor allem Schwangere) Mensch, randomisiert
  • KaliumiodidVerkleinert Schilddrüsenknotenkein NutzenPatienten: euthyreote Knotenstruma (ausreichende Jodversorgung) Mensch, randomisiert
  • KaliumiodidVerkleinert einen Jodmangelkropfnicht untersuchtPatienten: euthyreoter diffuser Kropf bei Jodmangel Keine Daten
  • NatriumiodidFür eine gesunde Schilddrüsenur bei Kranken belegt Mensch, nicht randomisiert
  • NatriumiodidVerbessert den Jodstatus (nur Marker)nur bei Kranken belegtPatienten: Jodmangel (Dorfbevölkerungen mit endemischem Kropf) Mensch, nicht randomisiert

Weitere Versprechen, die nur ein Profil betreffen

Kognition & Fokus

  • NatriumiodidJod fördert die geistige Entwicklung von Frühgeborenenkein NutzenPatienten: Frühgeborene unter 31 Schwangerschaftswochen Mensch, randomisiert

Schwangerschaft & Fruchtbarkeit

  • KaliumiodidJod in der Schwangerschaft fördert die Gehirnentwicklung des Kindeskein Nutzengesund (Schwangere mit leichtem Jodmangel) Mensch, randomisiert

In mehreren Profilen genannte Risiken

Nur Titel, die wörtlich in mindestens zwei Profilen dieser Gruppe stehen. Beschreibung, Evidenz und Belege stehen im jeweiligen Profil.

Zugelassene EU-Angaben

EU-Claim zugelassen Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gelten für den Nährstoff, nicht für eine bestimmte Form, und sind keine Evidenzstufe. Die Studienlage jeder Form steht in ihrem Profil.

  • „Jod trägt zu einer normalen Produktion von Schilddrüsenhormonen und zu einer normalen Schilddrüsenfunktion bei“

    Nährstoff
    Jod
    Rechtsgrundlage
    VO (EU) Nr. 432/2012[1]
  • „Jod trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei“

    Nährstoff
    Jod
    Rechtsgrundlage
    VO (EU) Nr. 432/2012[1]

Beziehungen

Aus den verwandten Substanzen der Profile, nur Profile, die es in der Bibliothek gibt.

Innerhalb der Gruppe

Quellen dieser Seite

  1. Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern. ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 1 (CELEX 32012R0432).

Automatisch aus den Profilen zusammengestellt. Die Bibliothek ersetzt keine ärztliche Beratung und enthält bewusst keine Dosierungen und keine Bezugsquellen. Jüngste Prüfung eines Profils dieser Gruppe: 2026-10-24.