Nachschlagewerk, keine Anwendungsempfehlung: Das Profil beschreibt Wirkmechanismus und Studienlage und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die Versprechen stammen aus Werbung und Foren und werden hier geprüft, nicht vertreten.
Versprechen im Check
Bindet Giftstoffe und entgiftet den Körper (Detox)
nicht untersuchtKeine Studie an Gesunden mit klinischem Endpunkt gefunden. Belegt ist nur die Bindung bereits verschluckter Stoffe im Darmlumen (Probandenstudien) [1][2]; auch bei echter Vergiftung ist ein klinischer Vorteil nicht gesichert [4]. Bereich nach der Ersatzregel des Leitfadens: Aktivkohle soll im Darmlumen wirken, deshalb „Verdauung & Darm“.[1][2]
Lindert Blähungen
uneinheitlichDrei ältere placebokontrollierte Studien widersprechen sich: Eine doppelblinde Studie (n = 99) fand nach Laktulose weniger Atem-Wasserstoff, Blähgefühl und Krämpfe [5], eine weitere nach blähender Mahlzeit weniger Flatus und Atem-Wasserstoff [6]; eine doppelblinde Studie nach Bohnenmahlzeit fand bei beiden Endpunkten keinen Unterschied zu Placebo [7]. Ein unkontrollierter Versuch mit fünf Gesunden fand keine Wirkung auf Darmgase und Beschwerden [8]. Die zugelassene EU-Angabe ist keine Evidenzstufe [9]. Nur Abstract geprüft.
Hilft bei akuter Vergiftung
uneinheitlichSenkt die Resorption in Probandenstudien zeitabhängig (Marker) [2]. Die größte RCT (Sri Lanka, Pestizide und Oleander) fand keinen Unterschied in der Sterblichkeit [4]; eine systematische Übersicht mit überwiegend schwacher Evidenz berichtet in vielen Situationen einen Nutzen [3]. Die RCT war offen, und nur wenige kamen innerhalb von zwei Stunden; über eine frühe Einmalgabe sagt sie deshalb wenig [4]. Bereich nach Wirkort im Darmlumen. [4] im Volltext, für [2][3] nur Abstract geprüft.
Wirkweise
Evidenzkarte: Aktivkohle
Aktivkohle wird nicht als Wirkstoff aufgenommen, sondern wirkt über ihre große Oberfläche: Im Darmlumen bindet sie viele Arzneimittel und Fremdstoffe und vermindert so deren Aufnahme in den Körper; der Nutzen nimmt mit der Zeit seit der Einnahme des Giftes ab, und sie wird mitunter fälschlich als „Universalgegengift“ bezeichnet [1]. Ein Positionspapier der amerikanischen und europäischen Fachgesellschaften für klinische Toxikologie fasst Probandenstudien zusammen: Die Resorption sank im Mittel um 47 %, wenn die Kohle 30 Minuten nach der Testsubstanz gegeben wurde, und nur noch um 16,5 % nach 120 Minuten. Zufriedenstellend angelegte klinische Studien zum Nutzen gab es nicht, und es fehlte jeder Beleg für einen besseren klinischen Verlauf; ohne intakte oder geschützte Atemwege ist die Gabe kontraindiziert [2].
Eine systematische Übersicht von 2021 schloss 296 Humanstudien sowie 118 Tier- und 145 Laborstudien ein; 83 % aller eingeschlossenen Studien hatten nach GRADE eine niedrige oder sehr niedrige Qualität; die Daten waren heterogen, berichteten aber in vielen Situationen einen Nutzen auch nach mehr als einer Stunde [3]. Die größte RCT (4632 Menschen nach Selbstvergiftung mit Pestiziden oder Oleander in Sri Lanka) fand weder mit Einmal- noch mit Mehrfachgabe von Kohle eine geringere Sterblichkeit als ohne Kohle (Mehrfachgabe 6,3 gegenüber 6,8 %, adjustierte OR 0,96) [4]. Die wiederholte Gabe sollte dort gerade den Rückfluss von Giftstoffen aus Blut und Galle in den Darm unterbrechen, also das, was „Detox“-Werbung verspricht.
Blähungen: Die kontrollierten Studien widersprechen sich. In einer doppelblinden Studie mit 99 Personen in den USA und Indien senkte Aktivkohle nach Laktulosegabe den Wasserstoff in der Atemluft sowie Blähgefühl und Bauchkrämpfe stärker als Placebo [5]. Eine placebokontrollierte Studie nach einer blähenden Mahlzeit fand ebenfalls weniger Flatus-Ereignisse und einen geringeren Anstieg des Atem-Wasserstoffs [6]. Eine doppelblinde, placebokontrollierte Studie nach einer Bohnenmahlzeit fand dagegen weder beim Atem-Wasserstoff noch bei der Zahl der Flatus-Abgänge einen Unterschied; im Laborversuch mit Stuhlhomogenaten änderte Kohle die Gasbildung ebenfalls nicht [7]. Bei fünf Gesunden änderte eine Woche Aktivkohle weder die Freisetzung schwefelhaltiger Darmgase noch die Gesamtgasmenge oder Bauchbeschwerden; im Laborversuch waren die Bindungsstellen der Kohle offenbar schon auf dem Weg durch den Darm gesättigt [8]. Die EU hat eine Angabe zur Verringerung übermäßiger Blähungen nach dem Essen zugelassen, gestützt auf ein EFSA-Gutachten von 2011 [9][10]; eine Zulassung ist keine Evidenzstufe.
Grenzen der Bindung: Ethanol bindet Kohle kaum; bei sechs Gesunden änderte sie die Alkoholaufnahme nicht [11]. Umgekehrt kann Kohle Arzneimittel binden, die zur selben Zeit eingenommen werden: Ein Fallbericht beschreibt nicht mehr messbare Wirkspiegel einer HIV-Therapie, Therapieversagen und Resistenzbildung bei einer Patientin, die Aktivkohle gegen Magen-Darm-Beschwerden nahm [12].
Angriffspunkte
| Ziel | Typ | Wirkung | Kennwert | Evidenz |
|---|---|---|---|---|
| Fremdstoffe und Arzneimittel im Darmlumen | Struktur | Bindung (Adsorption) | Resorption −47 % bei Gabe nach 30 min, −16,5 % nach 120 min (Probanden) | Mensch, nicht randomisiert[1][2] |
| Darmgase | Sonstiges | Bindung (fraglich) | H2-Atemtest bzw. Flatus in zwei placebokontrollierten Studien gesenkt, in einer doppelblinden Studie unverändert; Schwefelgase unverändert in einem Kleinstversuch | Mensch, randomisiert[5][6][7][8] |
| Gleichzeitig eingenommene Arzneimittel | Sonstiges | Bindung | Fallbericht: Wirkspiegel nicht messbar | Mensch, nicht randomisiert[12] |
Wirkprofil
- Dopamin
- Noradrenalin
- Serotonin
- Acetylcholin
- Glutamat · AMPA
- Glutamat · NMDA
- GABA
- Histamin
- Orexin
- Adenosin
- Opioide
- Melatonin
- Neurotrophine
- Durchblutung
- Stickstoffmonoxid
- Energiestoffwechsel
- Insulin · Glukose
- Entzündung · oxidativ
- Stressachse
- Testosteron-Achse
- Endocannabinoide
- Autophagie · Seneszenz
- Immunsystem
- Lipidstoffwechsel
- Gerinnung · Fibrinolyse
- Methylierung
Aufnahmewege und Bioverfügbarkeit
Oral (geschluckt) · Pulver, Suspension, Tabletten oder Kapseln
Wirkt im Darmlumen und soll nicht aufgenommen werden; die Bindung ist am größten, wenn die Kohle kurz nach dem Gift eingenommen wird [1][2].[1][2]
Mensch, nicht randomisiert
Studien am Menschen
Mehrfach- vs. Einmalgabe vs. keine Kohle bei Selbstvergiftung
Gemessen: Sterblichkeit
Ergebnis: Kein Unterschied: 6,3 % (Mehrfachgabe) vs. 6,8 % (keine Kohle), adjustierte OR 0,96 (0,70–1,33); auch nicht in Untergruppen nach Gift, Schwere oder früher Aufnahme.[4]
Mensch, randomisiert
Aktivkohle bei Darmgas
Gemessen: H2-Atemtest, Blähgefühl, Bauchkrämpfe
Ergebnis: H2 in der Atemluft sowie Blähgefühl und Krämpfe in beiden Gruppen signifikant stärker gesenkt als mit Placebo.[5]
Mensch, randomisiert
Aktivkohle und Darmgas nach blähender Mahlzeit
Gemessen: Zahl der Flatus-Ereignisse, H2-Atemtest
Ergebnis: Mit Kohle blieb der starke Anstieg von Flatus-Ereignissen und Atem-Wasserstoff aus, der mit Placebo auftrat.[6]
Mensch, randomisiert
Aktivkohle und Darmgas nach Bohnenmahlzeit
Gemessen: H2-Atemtest, Zahl der Flatus-Abgänge
Ergebnis: Kein signifikanter Unterschied zu Placebo; auch im Laborversuch keine Änderung der Gasbildung.[7]
Mensch, randomisiert
Aktivkohle und Schwefelgase im Stuhl
Gemessen: Freisetzung von Schwefelgasen und Gesamtgas aus dem Stuhl, Beschwerden
Ergebnis: Keine signifikante Änderung.[8]
Mensch, nicht randomisiert
Aktivkohle und Alkoholaufnahme
Gemessen: Ethanol-Pharmakokinetik
Ergebnis: Aufgenommener Anteil gleich; Spitzenkonzentration mit Kohle 8 % höher (nicht signifikant).[11]
Mensch, nicht randomisiert
Risiken und Warnhinweise
Aspiration
Ohne intakte oder geschützte Atemwege ist Aktivkohle laut Positionspapier kontraindiziert [2].
Mensch, nicht randomisiert
Wirkverlust anderer Arzneimittel
Kohle bindet viele Arzneimittel im Darm [1]. Fallbericht: Wirkspiegel einer HIV-Therapie nicht mehr messbar, Therapieversagen und Resistenzbildung nach Selbstbehandlung mit Aktivkohle [12].
Mensch, nicht randomisiert
Wechselwirkungen
- Gleichzeitig eingenommene Arzneimittel: Verminderte Aufnahme durch Bindung im Darm; ein Fall mit Therapieversagen einer HIV-Therapie ist beschrieben [1][12].
- Alkohol: Keine Verminderung der Alkoholaufnahme bei sechs Gesunden [11].
Faktencheck: verbreitete Behauptungen
- widerlegt
„Aktivkohle ist ein Universalgegengift“
Eine Übersicht nennt die Bezeichnung ausdrücklich falsch [1]; ein besserer klinischer Verlauf ist nicht belegt [2], und die größte RCT fand keinen Unterschied in der Sterblichkeit [4].
- nicht belegt
„Eine Detox-Kur mit Aktivkohle entfernt Schadstoffe, die im Körper gespeichert sind“
Belegt ist die Bindung im Darmlumen [1]. Selbst die wiederholte Gabe, die den Rückfluss von Giftstoffen in den Darm unterbrechen soll, senkte nach Vergiftung die Sterblichkeit nicht [4]; Studien an Gesunden fehlen.
- nicht belegt
„Aktivkohle bindet Alkohol und verhindert so den Kater“
Bei sechs Gesunden änderte Aktivkohle die Alkoholaufnahme nicht [11]; den Kater selbst hat keine gefundene Studie untersucht.
- widerlegt
„Aktivkohle ist harmlos, weil sie nicht in den Körper aufgenommen wird“
Aspiration ist ein anerkanntes Risiko [2], und die Bindung anderer Arzneimittel kann zu Therapieversagen führen [12].
Pharmakokinetik
- Aufnahme
- Wirkt im Darmlumen; die Resorptionsminderung nimmt mit dem zeitlichen Abstand zur Gifteinnahme ab [1][2].
- Halbwertszeit
- Nicht anwendbar.
- Abbau
- Nicht anwendbar.
- Weg ins Gehirn
- Nicht relevant.
Rechtlicher Status
- Deutschland
- Zugleich Arzneistoff: In AMIce sind verkehrsfähige Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff „Medizinische Kohle“ verzeichnet, z. B. Kohle-Compretten (Status verlängert, freiverkäuflich; u. a. akuter Durchfall und Verhinderung der Resorption bei oralen Vergiftungen), Ultracarbon Granulat (verlängert, apothekenpflichtig; akute orale Vergiftungen und Überdosen von Arzneimitteln) sowie Kohle-Tabletten als Standardzulassung nach § 36 AMG (Durchfall, Vergiftungen) [15]. In Anlage 1 der AMVV steht kein Eintrag zu Aktivkohle (Suche nach „Kohle“, 24.10.2026), sie ist dort also nicht als verschreibungspflichtig gelistet [13]. Status als Medizinprodukt nicht verifiziert. Die kategorie bleibt Supplement (Tilman, 26.10.2026): Das Detox-Versprechen richtet sich an Gesunde, und der Novel-Food-Katalog führt Aktivkohle in Nahrungsergänzungsmitteln als nicht neuartig [16].
- EU
- Für Aktivkohle ist eine gesundheitsbezogene Angabe zu Blähungen nach VO (EU) Nr. 432/2012 zugelassen (konsolidierte Fassung vom 20.08.2025); die Verwendungsbedingungen enthalten Mengen und werden hier nicht wiedergegeben [9]. In der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel (Stand 10.08.2026) kommt Aktivkohle nur als Hilfsmittel bei der Herstellung anderer Erzeugnisse vor, nicht als eigener Eintrag [14]. Für Aktivkohle (pflanzliche Kohle) gilt laut Novel-Food-Katalog „not novel in food supplements“ (POL-NF-09861) [16]; der Katalog ist eine Orientierungshilfe, kein Rechtsakt.
- USA
- Nicht verifiziert.
Zugelassene EU-Angaben
„trägt zur Verringerung übermäßiger Blähungen nach dem Essen bei“
Verwandte Substanzen
Offene Fragen
- Gibt es neuere, unabhängige RCTs zu Blähungen, die die widersprüchlichen Befunde der 1980er-Jahre klären?
- Welche Patientengruppen nach Vergiftung profitieren klinisch tatsächlich von Aktivkohle?
Referenzen
- Juurlink DN. Activated charcoal for acute overdose: a reappraisal. Br J Clin Pharmacol. 2016;81(3):482-7. doi:10.1111/bcp.12793 · PubMed
- Chyka PA, Seger D, Krenzelok EP, Vale JA; American Academy of Clinical Toxicology; European Association of Poisons Centres and Clinical Toxicologists. Position paper: single-dose activated charcoal. Clin Toxicol (Phila). 2005;43(2):61-87. doi:10.1081/clt-200051867 · PubMed
- Hoegberg LCG, Shepherd G, Wood DM, Johnson J, Hoffman RS, Caravati EM, et al. Systematic review on the use of activated charcoal for gastrointestinal decontamination following acute oral overdose. Clin Toxicol (Phila). 2021;59(12):1196-227. doi:10.1080/15563650.2021.1961144 · PubMed
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- Suarez FL, Furne J, Springfield J, Levitt MD. Failure of activated charcoal to reduce the release of gases produced by the colonic flora. Am J Gastroenterol. 1999;94(1):208-12. doi:10.1111/j.1572-0241.1999.00798.x · PubMed
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern. ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 1. Konsolidierte Fassung vom 20.08.2025 (CELEX 02012R0432-20250820).
- EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies (NDA). Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to activated charcoal and reduction of excessive intestinal gas accumulation (ID 1938) and reduction of bloating (ID 1938) pursuant to Article 13(1) of Regulation (EC) No 1924/2006. EFSA J. 2011;9(4):2049. doi:10.2903/j.efsa.2011.2049 · PubMed
- Minocha A, Herold DA, Barth JT, Gideon DA, Spyker DA. Activated charcoal in oral ethanol absorption: lack of effect in humans. J Toxicol Clin Toxicol. 1986;24(3):225-34. doi:10.3109/15563658608990460 · PubMed
- Tseng AL, la Porte C, Salit IE. Significant interaction between activated charcoal and antiretroviral therapy leading to subtherapeutic drug concentrations, virological breakthrough and development of resistance. Antivir Ther. 2013;18(5):735-8. doi:10.3851/IMP2685 · PubMed
- Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV), Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1 und § 5). Bundesministerium der Justiz [Internet]. Abgerufen am 24.10.2026. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/anlage_1.html
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission vom 20. Dezember 2017 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel. ABl. L 351 vom 30.12.2017, S. 72. Konsolidierte Fassung vom 10.08.2026 (CELEX 02017R2470-20260810).
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. AMIce – Arzneimittel-Informationssystem, öffentlicher Teil [Datenbank]. Suche Stoffname „Medizinische Kohle“ (Wirkstoff, Humanarzneimittel, verkehrsfähig); Dokumentanzeigen Kohle-Compretten (Zul.-Nr. 6394559.00.00), Kohle-Pulvis (5331.00.00), Ultracarbon 50 g (58985.00.00), Kohle-Tabletten 250 mg (Standardzulassung 3199.99.99) [zitiert 26.10.2026]. Verfügbar unter: https://portal.bfarm.de/amguifree/
- Europäische Kommission. Novel Food Status Catalogue: Activated charcoal [Datenbank]. POL-NF-09861, letzte Änderung 09.02.2024 [zitiert 26.10.2026]. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/novel-food-catalogue/search
Wie dieses Profil geprüft wurde
Stand: 2026-10-26. Alle Quellen mit DOI oder PMID wurden automatisch über Crossref bzw. doi.org und PubMed aufgelöst.
Geprüft
- DOIs über Crossref und PMIDs über PubMed (Prüfskript).
- Am Abstract: Positionspapier Einmalgabe (Resorptionsminderung 47,3 / 40,07 / 16,5 / 21,13 % nach 30 / 60 / 120 / 180 min; kein Beleg für besseren klinischen Verlauf; Kontraindikation ohne geschützte Atemwege) [2]; Übersicht „universal antidote“ [1]; systematische Übersicht 2021 (296 Human-, 118 Tier-, 145 In-vitro-Studien; 469 aller Studien = 83 % mit niedriger oder sehr niedriger GRADE-Qualität, der Anteil bezieht sich auf den Gesamtdatensatz) [3]; RCT Sri Lanka (4632 randomisiert, 6,3 vs. 6,8 %, OR 0,96) [4]; Darmgas-RCT n = 99 [5]; Hall 1981 placebokontrolliert, weniger Flatus und Atem-H2 [6]; Potter 1985 doppelblind, kein Unterschied bei Atem-H2 und Flatus, in vitro keine Wirkung [7]; fünf Gesunde ohne Effekt [8]; Ethanol n = 6 [11]; Fallbericht HIV-Therapie [12].
- VO (EU) Nr. 432/2012, konsolidierte Fassung 02012R0432-20250820 (Cellar, 24.10.2026): Angabe „Aktivkohle trägt zur Verringerung übermäßiger Blähungen nach dem Essen bei“ mit Verweis auf EFSA Journal 2011;9(4):2049 und Eintrag 1938; Verwendungsbedingungen mit Mengen bewusst nicht übernommen.
- Unionsliste 02017R2470-20260810 (Cellar, 24.10.2026): „Aktivkohle“ nur als Hilfsmittel bei der Herstellung anderer neuartiger Lebensmittel (Ölreinigung, Katalysatorträger), kein eigener Eintrag.
- AMVV Anlage 1 (gesetze-im-internet.de, 24.10.2026): kein Eintrag zu Aktivkohle (Suche nach „Kohle“).
- 25.10.2026, q056: Blähungen „uneinheitlich“ an den Abstracts nachgeprüft: Jain 1986 [5] doppelblind, n = 99 (USA 30, Indien 69), H2 und Beschwerden mit Kohle signifikant geringer; Hall 1981 [6] placebokontrolliert, weniger Flatus-Ereignisse und Atem-H2; Potter 1985 [7] doppelblind, kein Unterschied bei Atem-H2 und Flatus; Suarez 1999 [8] fünf Gesunde ohne Effekt. Widersprüchliche placebokontrollierte Befunde: „uneinheitlich“ bestätigt, keine Änderung.
- 25.10.2026, q044 (Tilman): kategorie Supplement vorläufig; Vermerk in status.deutschland.
- 25.10.2026, q012 (Tilman): Bei den Versprechen steht der Prüfstand in der begruendung („nur Abstract geprüft“ bzw. „im Volltext“), soweit die Bewertung auf Studienbefunden beruht; Versprechen mit Stufe 0 „nicht untersucht“ stützen sich auf das Fehlen passender Studien. Bei den Behauptungen ergibt sich der Prüfstand aus den Quellenvermerken unter geprueft („Am Abstract“ bzw. „Volltext“) und nicht_verifiziert.
- 25.10.2026, Gegenprüfung q012: Eddleston 2008 [4] im Volltext (Europe PMC, PMC2430417): offene, randomisierte Studie mit drei Armen in drei Krankenhäusern in Sri Lanka, 4632 Randomisierte; primärer Endpunkt Sterblichkeit im Krankenhaus, Mehrfachgabe 6,3 vs. 6,8 % ohne Kohle, adjustierte OR 0,96 (0,70–1,33); auch Einmalgabe ohne Effekt auf die Sterblichkeit; nur 664 kamen innerhalb von zwei Stunden, laut Autorinnen und Autoren ließ sich die frühe Einmalgabe deshalb nicht beurteilen; Geldgeber ohne Rolle bei Design und Auswertung. Ergebnis „uneinheitlich“ unverändert; Einschränkung in begruendung ergänzt.
- 26.10.2026, Entscheidung n013 (Tilman, Bogen 2; Prüfbericht docs/pruefberichte/rechtsstatus-e20.md, Frage 2 und Block A): kategorie Supplement beibehalten, Arzneistoff-Hinweis in status.deutschland, „vorläufig“ gestrichen.
- 26.10.2026, AMIce selbst abgefragt (eigene Sitzung, öffentlicher Teil): Stoffname „Medizinische Kohle“ (Wirkstoff, Human, verkehrsfähig) 27 Treffer (Filter schließt erloschene Dokumente nicht sicher aus, deshalb keine Zahl im Status). Dokumentanzeigen gelesen: Kohle-Compretten (Klinge Pharma, 6394559.00.00, verlängert, freiverkäuflich), Kohle-Pulvis (Dr. Franz Köhler Chemie, 5331.00.00, verlängert, freiverkäuflich), Ultracarbon 50 g (Norit Nederland, 58985.00.00, verlängert, apothekenpflichtig, § 25b AMG), Kohle-Tabletten 250 mg (Standardzulassung nach § 36 AMG, Nr. 3199.99.99, Status zugelassen; Durchfall, Vergiftungen) [15].
- 26.10.2026, Novel-Food-Katalog (Backend-Einzelabruf) selbst gelesen: POL-NF-09861 „Activated charcoal“ (Synonyme u. a. vegetable coal), Teil „Whole“, NOT_NOVEL_IN_FOOD_SUPPLEMENTS, letzte Änderung 09.02.2024 [16].
Nicht verifiziert
- Status von Aktivkohle-Produkten als Medizinprodukt (kein Register, z. B. EUDAMED, abgefragt). E 153 (Pflanzenkohle) als Zusatzstoff nach VO (EG) Nr. 1333/2008 nicht am Rechtstext geprüft. Fachinformationen der Kohle-Arzneimittel nicht gelesen.
- Inhalt des EFSA-Gutachtens [10]: Volltext nicht abrufbar (Verlags- und PMC-Server blockiert); zitiert nur als Grundlage der zugelassenen Angabe.
- Dauer und Design (parallel oder Crossover) der Darmgas-Studie [5]: nur Abstract gelesen; die gleichnamige Arbeit in Ann Intern Med 1986 (PMID 3717809) hat keinen Abstract und wurde nicht verwendet.
- Positionspapier zur wiederholten Kohlegabe von 1999 (PMID 10584586): ohne Abstract, nicht verwendet.
- Teilnehmerzahl, Population, Randomisierung und Dauer der beiden Darmgas-Studien [6] und [7]: nur Abstract gelesen, dort nicht angegeben.
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