Nachschlagewerk, keine Anwendungsempfehlung: Das Profil beschreibt Wirkmechanismus und Studienlage und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die Versprechen stammen aus Werbung und Foren und werden hier geprüft, nicht vertreten. Herstellung, Besitz, Handel oder Anwendung können verboten sein; Einzelheiten unter „Rechtlicher Status“.
Versprechen im Check
Stärkster SARM für Masse und Kraft
nicht untersuchtBeim Menschen nicht untersucht; S-23 wurde nie klinisch entwickelt (eigene Suche, siehe `pruefung`). Grundlage ist eine präklinische Arbeit: hohe Rezeptoraffinität (Hemmkonstante 1,7 nM), vollständiger Agonismus in vitro, am Levator-ani-Muskel etwa fünffach empfindlichere Reaktion als an der Prostata und dosisabhängig mehr fettfreie Masse bei Ratten [1]. Ein Vergleich der Wirkstärke mit anderen SARMen am Menschen existiert nicht; nur Abstract geprüft.
Macht vorübergehend unfruchtbar und taugt als Verhütung für Männer
nicht untersuchtBeim Menschen nicht untersucht. Im Rattenmodell war die Unfruchtbarkeit vollständig und nach dem Absetzen umkehrbar, aber nur in der Kombination mit Östradiolbenzoat; nach der Kombinationsregel zählt dieser Befund nicht für S-23 allein [1]. Für S-23 allein ist nur die Senkung des luteinisierenden Hormons um mehr als die Hälfte belegt (14 Tage, intakte Ratten); FSH und die Samenbildung wurden nur im Kombinationsarm mit Östradiolbenzoat gemessen [1]. Für den Einzelstoff liegt damit kein Befund zum versprochenen Endpunkt vor (q006).
Baut Knochendichte auf und senkt gleichzeitig die Fettmasse
nicht untersuchtNur Rattendaten aus derselben Arbeit: Knochendichte und fettfreie Masse stiegen dosisabhängig, die Fettmasse sank [1]. Beim Menschen ist weder Knochendichte noch Körperzusammensetzung untersucht.
Schont die eigene Hormonachse, weil es gewebeselektiv wirkt
nicht untersuchtAm Menschen nicht geprüft; im Tierversuch spricht der Befund klar gegen die Prämisse. S-23 allein senkte an intakten Ratten das luteinisierende Hormon um mehr als die Hälfte (FSH wurde in diesem Monoarm nicht berichtet); genau diese Rückkopplungshemmung war der Grund, S-23 als Verhütungskandidaten zu prüfen [1].
Wirkweise
Evidenzkarte: S-23
S-23 gehört zu denselben nichtsteroidalen Arylpropionamiden wie Andarin und Ostarin, wurde aber nicht als Muskelaufbaumittel, sondern als Kandidat für eine hormonelle Verhütung bei Männern charakterisiert. In Zellversuchen band S-23 mit einer Hemmkonstante von 1,7 ± 0,2 nM an den Androgenrezeptor und wirkte dort als vollständiger Agonist – also stärker und weniger „partiell“ als die älteren Vertreter der Reihe. An kastrierten Ratten war die Gewebeselektivität messbar: Die halbmaximal wirksame Gabe lag am Levator-ani-Muskel etwa fünfmal niedriger als an der Prostata, der Muskel reagierte also deutlich empfindlicher als das androgene Organ [1].
An intakten männlichen Ratten zeigte sich über zwei Wochen die Kehrseite: S-23 allein senkte das luteinisierende Hormon oberhalb einer Schwelle um mehr als die Hälfte; die Prostata wurde kleiner, der Levator-ani-Muskel größer. Über bis zu zehn Wochen wirkte S-23 zusammen mit Östradiolbenzoat auf androgene Gewebe und die Samenbildung zweiphasig, indem es LH und FSH unterdrückte; FSH und die Samenbildung wurden ausschließlich in diesem Kombinationsarm gemessen. Vollständig unfruchtbar wurden die Tiere nur in der Kombination mit Östradiolbenzoat, das bei Ratten für das Sexualverhalten nötig ist: In dieser Gruppe hatten vier von sechs Tieren keine Spermien im Hoden, und in Paarungsversuchen entstanden keine Trächtigkeiten (null von sechs), während Östradiolbenzoat allein die Samenbildung nicht beeinflusste. Nach dem Ende der Behandlung war die Unfruchtbarkeit vollständig umkehrbar, nach etwa hundert Tagen Erholung lag die Trächtigkeitsrate wieder bei 100 %. Gleichzeitig stiegen Knochendichte und fettfreie Masse dosisabhängig, die Fettmasse sank [1]. Nach der Regel, dass Kombinationsstudien nicht für den Einzelstoff zählen, belegt dieser Verhütungsbefund nichts über S-23 allein – belegt ist für S-23 allein die deutliche Senkung des luteinisierenden Hormons über zwei Wochen.
Damit ist die Wirksamkeitsforschung zu S-23 auch schon erschöpft. Eine weitere Tierstudie und jede Humanstudie fehlen; S-23 wurde nie klinisch entwickelt (eigene PubMed-Suche, siehe `pruefung`). Was am Menschen existiert, ist Analytik: Schon 2010 wurden die in Leberenzymen erzeugten Phase-I- und Phase-II-Metabolite von S-22 und S-23 charakterisiert und als Zielverbindungen in ein Dopingkontrollverfahren aufgenommen; die Prüfung an echtem Urin erfolgte dabei nur für S-22 an Hunden [2]. Für die Risiken gilt deshalb die Lage der Stoffgruppe: Eine systematische Übersicht zur Sicherheit von SARMs bei gesunden Erwachsenen (33 Arbeiten, 2136 Personen, 1447 Exponierte) berichtet 15 Fallberichte zu arzneimittelbedingtem Leberschaden sowie je einen Fall Achillessehnenriss und Rhabdomyolyse; in klinischen Studien war die Alanin-Aminotransferase im Mittel bei 7,1 % der Exponierten erhöht [3]. Eine sportmedizinische Übersicht aus 72 Arbeiten nennt Leberschaden, Herzmuskelentzündung und Sehnenriss und schätzt die Verbreitung bei Athletinnen und Athleten auf 1 bis 3 % [4].
Auf dem Graumarkt ist S-23 seltener als Ostarin, Ligandrol oder Andarin: In der Analyse von 44 als SARM verkauften Internetprodukten wurden nur Ostarin, LGD-4033 und Andarin nachgewiesen, dafür in 39 % der Produkte ein anderer nicht zugelassener Wirkstoff und in 9 % gar keiner; nur bei 41 % stimmte der Gehalt mit dem Etikett überein [5]. Eine Behördenanalyse von 60 Nahrungsergänzungsmitteln fand SARMs in 20 Produkten, teils nicht deklariert [6], und in einer europäischen Marktüberwachung mit 324 Proben aus 13 Ländern waren 18 verschiedene Moleküle vertreten, angeführt von Ibutamoren, Ligandrol, Ostarin, Cardarin und Andarin; 65 % der beschlagnahmten Produkte waren als Arzneimittel ausgegeben [7]. Für S-23 heißt das: Wer es kauft, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas anderes. Rechtlich ist S-23 in Deutschland kein zugelassenes Arzneimittel, steht aber namentlich in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz [8][9]; in der EU gibt es kein zentral bewertetes Präparat [10], in den USA keine Zulassung in Drugs@FDA [11].
Angriffspunkte
| Ziel | Typ | Wirkung | Kennwert | Evidenz |
|---|---|---|---|---|
| Androgenrezeptor | Rezeptor | Agonist | Hemmkonstante 1,7 ± 0,2 nM; in vitro vollständiger Agonist | Labor[1] |
| Hypothalamus-Hypophysen-Gonaden-Achse | Hormonachse | Hemmer | LH an intakten Ratten oberhalb einer Schwelle um über 50 % gesenkt; FSH ebenfalls unterdrückt | Tierversuch[1] |
| Samenbildung im Hoden | Sonstiges | Hemmer | Zweiphasige Wirkung an der Ratte; vollständiges Fehlen von Spermien nur in Kombination mit Östradiolbenzoat, nach Absetzen umkehrbar | Tierversuch[1] |
Wirkprofil
- Dopamin
- Noradrenalin
- Serotonin
- Acetylcholin
- Glutamat · AMPA
- Glutamat · NMDA
- GABA
- Histamin
- Orexin
- Adenosin
- Opioide
- Melatonin
- Neurotrophine
- Durchblutung
- Stickstoffmonoxid
- EnergiestoffwechselFettfreie Masse und Knochendichte an Ratten dosisabhängig erhöht, Fettmasse gesenkt; keine Humandaten[1]
- Insulin · Glukose
- Entzündung · oxidativ
- Stressachse
- Testosteron-AchseAgonismus am Androgenrezeptor mit kräftiger Rückkopplungshemmung: LH und FSH an Ratten gesenkt, Samenbildung beeinträchtigt[1]
- Endocannabinoide
- Autophagie · Seneszenz
- Immunsystem
- Lipidstoffwechsel
- Gerinnung · Fibrinolyse
- Methylierung
Aufnahmewege und Bioverfügbarkeit
Oral (geschluckt) · Flüssigkeit oder Kapsel aus dem Graumarkt
beim Menschen nicht bestimmtHumandaten fehlen. Die Primärarbeit beschreibt günstige kinetische Eigenschaften und sieht S-23 deshalb als Kandidaten für eine Anwendung über den Mund [1]; Zahlen zur Verfügbarkeit beim Menschen gibt es nicht. Die Metabolite sind aus Leberenzymversuchen bekannt und werden in Dopingkontrollen als Zielverbindungen genutzt [2].
Tierversuch
Studien am Menschen
Keine Studien am Menschen gefunden.
Risiken und Warnhinweise
Keine Sicherheitsdaten am Menschen
S-23 ist nirgends zugelassen und wurde nie klinisch geprüft; es gibt keine Fachinformation und kein behördlich bewertetes Nebenwirkungsprofil. Auch eine toxikologische Langzeitstudie wurde nicht gefunden. Die Risiken sind damit nicht klein, sondern unbekannt [3].
Keine Daten
Starke Unterdrückung der eigenen Hormonachse
An intakten Ratten senkte S-23 allein über zwei Wochen das luteinisierende Hormon um mehr als die Hälfte, und die Prostata wurde kleiner [1]. FSH-Unterdrückung und die zweiphasige Beeinträchtigung der Samenbildung sind nur für die Kombination mit Östradiolbenzoat über bis zu zehn Wochen berichtet [1]. Von allen hier geführten SARMs ist das der deutlichste Achsenbefund – er war der eigentliche Forschungszweck. Eine sportmedizinische Übersicht nennt Testosteronsuppression als wiederkehrenden Befund der Stoffgruppe [4].
Tierversuch
Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit
Im Rattenmodell fehlten unter S-23 zusammen mit Östradiolbenzoat bei vier von sechs Tieren die Spermien im Hoden, und es entstanden keine Trächtigkeiten; nach dem Absetzen erholte sich die Fruchtbarkeit vollständig [1]. Dass die Erholung beim Menschen ebenso verläuft, ist nicht untersucht, und die Kombination mit einem Östrogen entspricht nicht dem Gebrauch auf dem Graumarkt.
Tierversuch
Leberschäden (Stoffgruppe)
Die systematische Übersicht zu SARMs bei gesunden Erwachsenen führt 15 Fallberichte zu arzneimittelbedingtem Leberschaden auf; in klinischen Studien war die Alanin-Aminotransferase im Mittel bei 7,1 % der Exponierten erhöht [3]. Eine australische Fallserie aus neun Kliniken beschreibt 23 Fälle mit 40 beteiligten Substanzen (18 anabol-androgene Steroide, 14 SARMs, 8 Bodybuilding-Supplemente), 17 Klinikaufnahmen und eine Lebertransplantation; nach dem aktualisierten RUCAM-Verfahren war der Zusammenhang in 17 von 23 Fällen möglich, in 2 wahrscheinlich und in 4 unwahrscheinlich, die Leberwerte normalisierten sich im Median nach 175 Tagen [12]. Ein Fall, der S-23 zugeordnet wäre, ist darin nicht beschrieben.
Mensch, nicht randomisiert
Produktqualität: oft ein anderer oder kein Wirkstoff
In 44 als SARM verkauften Internetprodukten enthielten 39 % einen anderen nicht zugelassenen Wirkstoff und 9 % keinen; nur bei 41 % stimmte der Gehalt mit dem Etikett überein. S-23 war unter den nachgewiesenen Substanzen nicht vertreten [5]. Auch in der europäischen Marktüberwachung mit 324 Proben führten andere Moleküle die Liste an [7], und eine Behördenanalyse fand in 20 von 60 Nahrungsergänzungsmitteln teils nicht deklarierte SARMs [6].
Labor
Doping und Rechtsfolgen
S-23 steht namentlich in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz; § 2 Absatz 3 AntiDopG verbietet Erwerb, Besitz und Verbringen in nicht geringer Menge zum Zweck des Dopings im Sport [8]. Das ist die Wiedergabe der Norm, keine Rechtsberatung. Nachweisverfahren für S-23 und seine Metabolite sind seit 2010 Teil der Dopingkontrolle [2].
Keine Daten
Wechselwirkungen
- Östrogene: Im Rattenmodell wirkte S-23 erst zusammen mit Östradiolbenzoat vollständig unterdrückend auf die Samenbildung; das Östrogen allein hatte darauf keinen Einfluss [1]. Übertragbar auf den Menschen ist das nicht, und es ist keine Anwendungsangabe, sondern das Studiendesign der Verhütungsforschung.
Faktencheck: verbreitete Behauptungen
- nicht belegt
„S-23 ist der stärkste SARM“
Belegt ist eine hohe Rezeptoraffinität (Hemmkonstante 1,7 nM) und vollständiger Agonismus in vitro [1]. Ein direkter Vergleich der Wirkung mit anderen SARMen – im Tier oder beim Menschen – existiert nicht; Affinität im Reagenzglas ist keine Wirkstärke im Körper.
- widerlegt
„Gewebeselektivität heißt, dass die eigene Hormonachse unberührt bleibt“
S-23 allein senkte an intakten Ratten LH um mehr als die Hälfte (FSH nur im Kombinationsarm berichtet); die Gewebeselektivität betrifft das Verhältnis von Muskel zu Prostata, nicht die Rückkopplung [1].
- nicht belegt
„Die Wirkung auf die Fruchtbarkeit ist vollständig umkehrbar, also unbedenklich“
Die Umkehrbarkeit ist ein Rattenbefund aus der Kombination mit einem Östrogen [1]; nach der Kombinationsregel zählt er nicht für S-23 allein. Beim Menschen ist weder die Unterdrückung noch die Erholung untersucht.
- nicht belegt
„S-23 ist ein Nahrungsergänzungsmittel“
Kein AMVV-Eintrag [9], kein zentral bewertetes EU-Arzneimittel [10], keine Zulassung in Drugs@FDA [11]; die Übersichtsarbeit hält fest, dass SARMs nicht von der FDA zugelassen sind [3]. Ein lebensmittelrechtlicher Beleg für eine Verkehrsfähigkeit in der EU fehlt.
- widerlegt
„Was als S-23 verkauft wird, ist auch S-23“
In der Produktanalyse mit 44 Proben wurde S-23 überhaupt nicht nachgewiesen, dafür in 39 % der Produkte ein anderer nicht zugelassener Wirkstoff und in 9 % keiner [5]; Behörden- und Marktüberwachungsanalysen bestätigen das Muster [6][7].
Pharmakokinetik
- Aufnahme
- Nicht quantifiziert; die Primärarbeit nennt die kinetischen Eigenschaften als günstig für eine Anwendung über den Mund (Ratte) [1].
- Halbwertszeit
- Nicht verifiziert.
- Abbau
- In menschlichen Leberenzymen entstehen Glucuronide, mono- und bishydroxylierte Formen sowie Verbindungen mit abgebautem B-Ring; diese Metabolite dienen als Zielverbindungen der Dopinganalytik. Die Prüfung an echtem Urin erfolgte in derselben Arbeit nur für das Schwestermolekül S-22 an Hunden [2].
- Weg ins Gehirn
- Nicht verifiziert.
Rechtlicher Status
- Deutschland
- Kein Arzneimittel. In Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung gibt es keinen Eintrag für S-23 (Normtext am 25.10.2026 im Volltext durchsucht) [9]; eine nationale Arzneimittelzulassung (AMIce/PharmNet) wurde nicht abgefragt. Die Anlage zum Anti-Doping-Gesetz (zu § 2 Absatz 3) nennt „S-23“ unter I. „Anabole Stoffe“, 2. „Andere anabole Stoffe“ in der Gruppe „Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)“ mit dem Zusatz „Zum Beispiel“ namentlich; der Schlusssatz der Anlage schließt „die verschiedenen Salze, Ester, Ether, Isomere, Mischungen von Isomeren, Komplexe oder Derivate“ ein, womit auch das gegenteilige Enantiomer erfasst ist [8]. Normwiedergabe: Nach § 2 Absatz 3 AntiDopG ist es verboten, Dopingmittel mit einem Stoff dieser Anlage in nicht geringer Menge zum Zweck des Dopings beim Menschen im Sport zu erwerben, zu besitzen oder zu verbringen. Ob S-23 als Lebensmittel verkehrsfähig ist, ist nicht verifiziert.
- EU
- Kein zentral zugelassenes oder bewertetes Arzneimittel mit S-23 im EMA-Datenexport (Zeitstempel 24.10.2026, abgerufen am 25.10.2026) [10]. Lebensmittelrechtlicher Status nicht verifiziert.
- USA
- Keine Zulassung in Drugs@FDA: Die openFDA-Abfrage nach dem Wirkstoffnamen „S-23“ blieb am 25.10.2026 ohne Treffer [11], während die Kontrollabfrage nach Testosteron Datensätze lieferte. Eine Übersichtsarbeit hält fest, dass SARMs nicht von der FDA zugelassen sind [3]. S-23 ist nie in die klinische Entwicklung gelangt.
- Andere Länder
- Sport: S-23 ist über die Anlage zum Anti-Doping-Gesetz namentlich erfasst [8]; Nachweisverfahren für Dopingkontrollen wurden bereits 2010 veröffentlicht [2]. Die WADA-Verbotsliste selbst und ihre deutsche Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II wurden für dieses Profil nicht abgerufen.
Verwandte Substanzen
Offene Fragen
- Warum wurde die Verhütungsforschung zu S-23 nach 2009 nicht in klinische Studien geführt?
- Wie stark senkt S-23 beim Menschen LH, FSH und Testosteron, und wie lange dauert die Erholung?
- Wirkt S-23 ohne begleitendes Östrogen überhaupt vollständig auf die Samenbildung?
- Welche der in Leberenzymen gefundenen Metabolite entstehen auch beim Menschen, und sind sie selbst am Androgenrezeptor wirksam?
Referenzen
- Jones A, Chen J, Hwang DJ, Miller DD, Dalton JT. Preclinical characterization of a (S)-N-(4-cyano-3-trifluoromethyl-phenyl)-3-(3-fluoro, 4-chlorophenoxy)-2-hydroxy-2-methyl-propanamide: a selective androgen receptor modulator for hormonal male contraception. Endocrinology. 2009;150(1):385–95. doi:10.1210/en.2008-0674 · PubMed
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- Barrios MM, Deconinck E, Vanhee C, Lamme EK, 't Hart-Bakker I, Syversen PV, Bøyum O, et al. SARMs, metabolic modulators and growth hormone secretagogues in suspected illegal medicines, bought as sport performance enhancers: a retro- and prospective study within the GEON. Drug Test Anal. 2025;17(10):2078–85. doi:10.1002/dta.3918 · PubMed
- Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz – AntiDopG), § 2 Absatz 3 (https://www.gesetze-im-internet.de/antidopg/__2.html) und Anlage (zu § 2 Absatz 3), I.2 „Andere anabole Stoffe“, Gruppe „Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)“, Eintrag „S-23“, mit Schlusssatz zu Salzen, Estern, Ethern, Isomeren, Isomerengemischen, Komplexen und Derivaten. Fundstelle der Anlage: BGBl. 2023 I Nr. 67, 1–5. https://www.gesetze-im-internet.de/antidopg/anlage.html (abgerufen am 25.10.2026).
- Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV), Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1 und § 5). https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/anlage_1.html (abgerufen am 25.10.2026; Volltext durchsucht, kein Eintrag „S-23“).
- European Medicines Agency. Medicines: Datenexport (JSON) der zentral bewerteten Arzneimittel, 2754 Datensätze, Zeitstempel 24.10.2026. Amsterdam: EMA. https://www.ema.europa.eu/en/documents/report/medicines-output-medicines_json-report_en.json (abgerufen am 25.10.2026; Suche nach „S-23“ ohne Treffer).
- U.S. Food and Drug Administration. Drugs@FDA (openFDA-Abfrage nach dem Wirkstoffnamen „S-23“): kein Datensatz [Internet]. Abgerufen am 25.10.2026. Verfügbar unter: https://api.fda.gov/drug/drugsfda.json?search=products.active_ingredients.name:%22S-23%22
- Nash E, Nicoll A, Batt N, George J, Perananthan V, Prince D, Wallace M, et al. Drug-induced liver injury from selective androgen receptor modulators, anabolic-androgenic steroids and bodybuilding supplements in Australia. Aliment Pharmacol Ther. 2024;59(8):953–61. doi:10.1111/apt.17906 · PubMed
Wie dieses Profil geprüft wurde
Stand: 2026-10-25. Alle Quellen mit DOI oder PMID wurden automatisch über Crossref bzw. doi.org und PubMed aufgelöst.
Geprüft
- Alle Aussagen beruhen auf den Abstracts der zitierten Arbeiten (nur Abstract geprüft, q012).
- Eigene PubMed-Suche am 25.10.2026 nach „S-23 selective androgen receptor modulator male contraception“ und „S-23 SARM urine metabolites doping“: nur die Primärarbeit von 2009 und die Analytikarbeit von 2010; keine Humanstudie, keine weitere Tierstudie. Hauptversprechen deshalb Stufe 2 „nicht untersucht“.
- Kernzahlen an den Abstracts: Hemmkonstante 1,7 ± 0,2 nM, vollständiger Agonist in vitro; halbmaximal wirksame Gabe an Prostata und Levator ani im Verhältnis von etwa fünf zu eins (die Einzelwerte sind als Mengen nicht übernommen); LH-Senkung über 50 % bei intakten Ratten über 14 Tage; in Kombination mit Östradiolbenzoat vier von sechs Tieren ohne Spermien, null von sechs Trächtigkeiten, nach etwa 100 Tagen Erholung 100 % Trächtigkeitsrate; Knochendichte und fettfreie Masse dosisabhängig erhöht, Fettmasse gesenkt [1]. Phase-I- und Phase-II-Metabolite in menschlichen Leberenzymen, Aufnahme in das Dopingkontrollverfahren, Urinprüfung nur für S-22 an Hunden [2]. 33 Arbeiten, 2136 Personen, 1447 exponiert, 15 DILI-Fallberichte, ALT-Erhöhung bei durchschnittlich 7,1 % [3]. 72 Arbeiten, Verbreitung 1–3 % [4]. 44 Produkte: 52 % mit SARM (Ostarin, LGD-4033, Andarin), 39 % anderer Wirkstoff, 9 % ohne Wirkstoff, 41 % mit korrektem Gehalt, S-23 nicht nachgewiesen [5]. 60 Nahrungsergänzungsmittel, SARMs in 20 Produkten [6]. 324 Proben, 18 Moleküle, Top 5 Ibutamoren, Ligandrol, Ostarin, Cardarin, Andarin; 65 % als Arzneimittel deklariert [7]. 23 DILI-Fälle, RUCAM möglich 17/23 [12].
- Kombinationsregel (E-18) angewandt: Der Verhütungsbefund stammt aus der Kombination mit Östradiolbenzoat und zählt nicht für S-23 allein; er steht gekennzeichnet im Text, in `versprechen` und in `wechselwirkungen`.
- Rechtsstatus am 25.10.2026 an den Normtexten geprüft: Anlage zum AntiDopG im Volltext, „S-23“ namentlich unter I.2 in der SARM-Gruppe, Schlusssatz zu Isomeren wörtlich [8]; AMVV Anlage 1 im Volltext durchsucht, kein Eintrag [9]; EMA-Datenexport ohne Treffer [10]; openFDA/Drugs@FDA ohne Treffer bei funktionierender Kontrollabfrage [11].
- Chemie aus PubChem am 25.10.2026: CID 67546346 (Titel „S-23;S23“, ohne Stereodeskriptor); das in der Primärarbeit beschriebene (S)-Isomer ist CID 24892822. Beides im Feld `chemie.quelle` offengelegt.
- DOIs und PMIDs mit tools/pruefe_profile.py online gegen Crossref und PubMed geprüft.
- Gegenprüfung 25.10.2026 am Abstract von [1] (PubMed efetch): Der Monoarm mit S-23 allein lief 14 Tage an intakten Ratten und berichtet nur die LH-Senkung über 50 %, eine kleinere Prostata und einen größeren Levator ani. FSH-Unterdrückung und die zweiphasige Wirkung auf die Samenbildung stehen im Arm über bis zu zehn Wochen mit Östradiolbenzoat. Die vorher an drei Stellen S-23 allein zugeschriebene FSH-Unterdrückung ist deshalb korrigiert; der Wortlaut des Abstracts: „In intact male rats treated for 14 d, S-23 alone suppressed LH levels by greater than 50 %“ gegenüber „In intact male rats treated for up to 10 wk with S-23 and estradiol benzoate … by suppressing serum concentrations of LH and FSH“.
- Stufe des Verhütungsversprechens nach der Gegenprüfung von 2 auf 0 gesetzt: Nach der Kombinationsregel (E-18) zählt der einzige Befund zum versprochenen Endpunkt (vollständige, umkehrbare Unfruchtbarkeit) nicht für S-23 allein; für den Einzelstoff bleiben nur Hormonmarker, also ein anderes Design als das Versprechen (q006, Leitfaden „Studie prüft das Versprechen nicht im versprochenen Design“). Das entspricht der Handhabung bei `andarin` („Lässt Sehnen und Gelenke schneller heilen“, Stufe 0).
- Querlinks „gleiche Klasse“ (q099): Gemeinsamer Mechanismus mit `andarin` und `yk-11` ist die Bindung an den Androgenrezeptor mit gewebeselektiver Wirkung auf Muskel gegenüber Prostata; mit `testosteron` die Wirkung über denselben Rezeptor und die Rückkopplungshemmung der Hypothalamus-Hypophysen-Gonaden-Achse.
Nicht verifiziert
- Arzneimittelrechtlicher Status über AMIce/PharmNet und lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit: nicht abgefragt.
- WADA-Verbotsliste 2026 im Original und die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II: nicht abgerufen; das Dopingverbot ist über die Anlage zum AntiDopG belegt.
- FDA-Verbraucherseiten: am 25.10.2026 nicht abrufbar (HTTP 404).
- Kinetik beim Menschen (Aufnahme, Halbwertszeit, Gehirngängigkeit): keine Quelle.
- Ob die in Leberenzymen gebildeten Metabolite beim Menschen in vivo entstehen (die Urinprüfung in [2] betraf S-22 an Hunden).
- Welches Enantiomer in als S-23 verkauften Produkten vorliegt: keine Analyse gefunden.
Keine Dosierungen, keine Bezugsquellen. Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung.
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