Form
Zugelassene EU-Angaben
„trägt zur Erhaltung normaler Haare bei“
- Nährstoff
- Biotin
- Rechtsgrundlage
- VO (EU) Nr. 432/2012[1]
„trägt zur Erhaltung normaler Haut bei“
- Nährstoff
- Biotin
- Rechtsgrundlage
- VO (EU) Nr. 432/2012[1]
Beziehungen
Zu anderen Profilen und Gruppen
- gleiche Klasse: D-Biotin Calcium-D-pantothenat · Gruppe Vitamin B5 (Pantothensäure)
Quellen dieser Seite
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern. ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 1 (CELEX 32012R0432).
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